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   LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.1999 - L 5 K 18/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20572
LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.1999 - L 5 K 18/98 (https://dejure.org/1999,20572)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.1999 - L 5 K 18/98 (https://dejure.org/1999,20572)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1999 - L 5 K 18/98 (https://dejure.org/1999,20572)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsbedingte Optimalversorgung - Kostenübernahme für Hörgerät über den Festbetrag hinaus - Zuständiger Leistungsträger

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.1999 - L 5 K 18/98
    Denn die Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation ist grundsätzlich nicht an die Voraussetzung der Bedürftigkeit geknüpft ( BSG 21. Juni 1994 - 11 RAr 89/93 -) und für alle Fälle vorliegender Art auch nicht vorgesehen.
  • SG Koblenz, 08.12.2005 - S 5 RI 220/03

    Rentenversicherung - Berufsbedingte Mehrkosten für Hörgeräteversorgung als

    Mit dem dagegen erhobenen Widerspruch wies der Kläger auf die Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 04.11.1999 (L 5 K 18/98) hin, und wies daraufhin, dass auch bei ihm die Nutzung der Hörgeräte berufsbedingt sei und der Aufrechterhaltung seiner Leistungsfähigkeit als Mitarbeiter der Straßenmeisterei notwendig sei.

    Zum einen steht dem die Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.11.1999 (L 5 K 18/98) entgegen.

  • SG Ulm, 09.01.2007 - S 11 R 2108/06

    Berufsbedingte Mehrkosten für ein digitales Hörgerätes - Festbetrag -

    Die Klägerin verwies auf das Urteil des LSG Rheinl.-Pfalz vom 04.11.1999 - L 5 K 18/98 und auf das Urteil des SG Koblenz vom 19.04.2005 - S 10 RA 278/03.

    Eine Beschränkung bei Hilfsmitteln, insbesondere bei Hörgeräten, auf Festbeträge - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - ist bei Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger, ebenso wie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, gerade nicht vorgesehen ( vgl. hierzu LSG Rheinl.-Pfalz Urt. vom 29.08.2006 - L 3 U 73/06; LSG Rheinl.-Pfalz Urteil vom 04. November 1999 - L 5 K 18/98).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - L 6 R 225/05

    Erstattung von Kosten für digitale Hörgeräte im Rahmen berufsfördernder

    Sie verwies auf ein Urteil des Landessozialgerichts ( LSG ) Rheinland-Pfalz, vom 04.11.1999, in dem die Bundesanstalt für Arbeit zur Erstattung von Kosten digitaler Hörgeräte verurteilt wurde (Az.: L 5 K 18/98).
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